Hallo in die Runde,
Ich habe Mal eine Rückfrage der Regeln spezifisch dem Aspekt: "Jobfahrzeuge dürfen nicht geklaut werden". Betrifft das auch Fahrzeuge die den Anschein haben Jobfahrzeuge zu sein?
Als Beispiel führe ich hier meinen Heißgeliebten T6 Van an. In der normalen Variante, welche beim Autohändler verkauft wird, kann man den durch verschiedene Variante wie ein Polizeifahrzeug gestalten. Würde dies dann auch darunter fallen, oder nicht weil es ja kein "echtes" Polizeifahrzeug ist.
Aber als eigentlicher Punkt interessiert mich der Aspekt bei dem T6 der Zivilpolizei wenn es eine Lackierung von zum Beispiel ADAC hat. Dann ist es ja insofern nicht nur ein Jobfahrzeug, sondern auch ein Dienstfahrzeug, also doppelt gemoppelt.
Ich überdenke das Thema wahrscheinlich wieder, aber bin einfach neugierig.
Danke für die Antwort ob zuerst das Huhn oder das Ei kam.