Regelrückfrage

  • Hallo in die Runde,


    Ich habe Mal eine Rückfrage der Regeln spezifisch dem Aspekt: "Jobfahrzeuge dürfen nicht geklaut werden". Betrifft das auch Fahrzeuge die den Anschein haben Jobfahrzeuge zu sein?


    Als Beispiel führe ich hier meinen Heißgeliebten T6 Van an. In der normalen Variante, welche beim Autohändler verkauft wird, kann man den durch verschiedene Variante wie ein Polizeifahrzeug gestalten. Würde dies dann auch darunter fallen, oder nicht weil es ja kein "echtes" Polizeifahrzeug ist.


    Aber als eigentlicher Punkt interessiert mich der Aspekt bei dem T6 der Zivilpolizei wenn es eine Lackierung von zum Beispiel ADAC hat. Dann ist es ja insofern nicht nur ein Jobfahrzeug, sondern auch ein Dienstfahrzeug, also doppelt gemoppelt.


    Ich überdenke das Thema wahrscheinlich wieder, aber bin einfach neugierig.


    Danke für die Antwort ob zuerst das Huhn oder das Ei kam.

    Nils Valdez - Zollinspektor (Zoll United)
    Tim Ehrlich - Chairman United neue Presse (Presse)
    Marcel Behrens - Polizeimeisteranwärter (Polizei United)

  • Du kannst dann einfach auf den Spielernamen auf dem Auto gucken und den Namen dann mit dem Tab-Menu vergleichen. Wenn es ein Hitman der verkleidet ist ist,

    kannst du auch das Auto aufbrechen und auf Sirenen prüfen,

    da nur das Klauen und nicht das Aufbrechen einen Regelbruch

    darstellt.

  • Also aktuell ist es ja so:

    (8) Jegliche Staatsfahrzeuge (Polizeifahrzeuge, Krankenwagen, etc.) und Dienstfahrzeuge dürfen nicht gestohlen werden.

    (9) Das Stehlen von Zivilpolizei-Autos ist erlaubt, solange nicht zu 100% erkennbar ist, dass es sich um ein Staatsfahrzeug handelt. (z.B. Blaulicht aktiv / Blaulicht auf Dach, ...) Das Stehlen von Autos der Bandidos ist immer erlaubt.

    Also normale Staatsfahrzeug wie Polizei, SEK, RTW sind ja klar.
    Zivilfahrzeuge sind oft schlecht von außen (ist ja logisch) zu erkennen. Wenn ich oben ein Blaulicht sehe oder vorne die kleinen Lichter (und ich sollte schon vorher nachsehen und nicht blind klauen) dann darf ich es nicht klauen. Anderenfalls schon.


    Als Beispiel führe ich hier meinen Heißgeliebten T6 Van an. In der normalen Variante, welche beim Autohändler verkauft wird, kann man den durch verschiedene Variante wie ein Polizeifahrzeug gestalten. Würde dies dann auch darunter fallen, oder nicht weil es ja kein "echtes" Polizeifahrzeug ist.

    Wenn du in einem Staatsberuf bist und dein Van mit äußerlichen erkennbaren Merkmalen als Staatsfahrzeug (oder auf der Lackierung schon der Beruf steht wie zum Beispiel ADAC oder Polizei) erkennbar ist, darf man es nicht klauen.
    Wenn du in einem Staatsberuf bist und dein Van scheint wie ein normales Fahrzeug, darf man es klauen (oder bekommt dafür zumindest keine Strafe).
    Es ist natürlich dann verboten dir eine falsche Lackierung oder Blaulicht auf dein Auto zu machen, wenn du nicht in diesem Beruf bist, nur damit es nicht geklaut wird.


    Sicht des Diebes / Sicht des Fahrzeughalters Es ist ein Staatsfahrzeug oder Dienstfahrzeug und kein Bandito-Auto Es ist kein Staatsfahrzeug oder Dienstfahrzeug
    Es hat Blaulichter oder Jobspezifische Lackierung die den Spielern bekannt sind Klauen verboten Klauen erlaubt
    Verboten überhaupt so zu modifizieren (außer (wirklich) guter RP-Grund)
    Es hat keine äußeren Merkmale Klauen erlaubt
    Aussteigen sobald man von innen z. B. Photon HUD sieht
    Klauen erlaubt