Entwarnungsantrag

  • Warn bekommen von: Kazuto

    Warn Grund: Rape in der Öffentlichkeit


    Ich möchte eigentlich nicht den Warn entfernt bekommen, sondern eher eine Erklärung bekommen, wieso ich den Warn bekommen habe denn:

    - Die Regel ist nicht klar definiert.


    Zu dem Zeitpunkt war Das Supertalent als Event. Dort hab ich mich als Pedo auf die Lauer gelegt und Leute hinterm DSDS Haus vergewaltigt, und so wie ich es verstanden habe, habe ich einen Warn von Kazuto bekommen da es hinter einem Haus nicht zählt weil es 'ein für jeden zugänglicher' Ort ist. Man darf laut dir nur in Häusern vergewaltigen wo keiner hinkommt. Das macht ja auch alles Sinn aber in den Regeln ist nicht klar definiert das man es nicht darf. Da steht das man Personen nicht auf der Straße vergewaltigen darf


    - Kann bei Vergewaltigung verhaftet werden.

    - Darf die selbe Person alle 20 Minuten einmal vergewaltigen, es sei denn diese hat nichts dagegen.

    - Darf keine NPC vergewaltigen.

    - Bei einem Kampf darf die Vergewaltigung nicht ausgeübt werden.

    - Darf nicht mitten auf der Straße vergewaltigen.


    aber nichts von ''Es muss unbedingt in einem Haus stattfinden''

    Im Nachhinein verstehe ich das es etwas realistischer ist im Haus zu vergewaltigen, aber ich hätte es gerechter gefunden mir eine Mündliche Verwarnung zu geben weil es nicht klar definiert wurde.


    LG

  • Die Begründung, dass es ein öffentlich zugänglicher Ort ist, ist meiner Meinung nach Quatsch und wurde mir auch nie (außer heute von dir) so erklärt.

    Warum sollte man Personen nur in nicht zugänglichen Häusern vergewaltigen? Im Gebüsch, oder ein anderer Ort wo man alleine ist, sei es alleine im PD, der Werkstatt o.a. . Bei Vergewaltigungen in echt, werden diese auch nicht unbedingt in Häusern, der Vergewaltiger "gemacht" sondern sei es in einer abgelegenen Ecke oder im Gebüsch^^.

    Wäre auch dafür, dass die Regel eindeutig definiert wird. Man hört von jedem Mod/Admin usw immer etwas anderes.

  • Sehr geehrter AnanasLucas ,


    hiermit setzte ich deinen Antrag in Bearbeitung, und äußere mich sogleich dazu:


    Ich habe dir den Warn gegeben, da du dich hinter die Lagerhalle gestellt hattest und dort jemanden Vergewaligtest. Unmittelbar vor der Halle und in der Halle waren viele Leute versammelt und direkt ums eck stand auch ein Polizist.

    Die deffinizion zu Öffentlich lautet wie folgt:

    1. für jeden hörbar und sichtbar; nicht geheim
    2. für die Allgemeinheit zugänglich, benutzbar
      1. die Gesellschaft allgemein, die Allgemeinheit betreffend, von ihr ausgehend, auf sie bezogen
      2. die Verwaltung eines Gemeinwesens betreffend; kommunal


    Und ich finde, das war auf jeden Fall der Fall.


    Ich hoffe, du kannst mein Handeln nun nachvollziehen und wünsche dir noch viel Glück bei deinem Antrag. :vielglück::bisbald:


    Mit freundlichen Grüßen Joshua


    (Edit, habe nochmal ein bisschen nach gelesen, und habe herausgefunden, das eigentlich nirgends steht, dass es allgemein in der Öffentlichkeit verboten ist, ich werde mich nochmal bei anderen nach ihrer Meinung erkunden und mich dann nochmal melden.)