Inkrafttreten Cannabisgesetz (CanG)

  • Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger.

    Anbei finden sie das neue Cannabisgesetz (CanG) gültig ab dem 01.04.2024


    Offizielle Vorschrift zum Konsum/Besitz von Cannabis und ähnlichen Substanzen


    Erlaubter Besitz

    Konsumverbot

    Bußgeldvorschriften

    Strafvorschriften







    Erlaubter Besitz

    1. Der Besitz in der Öffentlichkeit von bis zu 5 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum ist erlaubt
    2. Innerhalb eines Grundstückes ist es gestattet 1 Cannabispflanze oder Bis zu 3.000 Gramm Cannabis zu Besitzen.



    Konsumverbot

    Der Öffentliche Konsum von Cannabis ist verboten:

    1. In allen Staatlichen Einrichtungen
    2. Im Bereich des Krankenhauses
    3. Bei Öffentlichen Versammlungen



    Bußgeldvorschriften


    Ordnungswidrig handelt, wer:

    1. mehr als 250 Gramm Cannabis an einem Ort Besitz welcher nicht sein Grundstück ist
    2. Wer mehr als 1. Cannabis Pflanze besitzt jedoch nicht mehr als 3
    3. Cannabis an einen der oben genannten Orte besitzt oder Konsumiert (Konsumverbot)



    Strafvorschriften

    Mit einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe wird bestraft wer

    1. mehr als 3.000 Gramm Cannabis auf seinem Grundstück besitzt,
    2. Mehr als 4 Cannabispflanzen besitzt
    3. Cannabis nicht zum Eigenkonsum anbaut
    4. Mit Cannabis handelt



    Gesetzesentwurf vom 01.04.2024 | Zoll United + Polizeiinspektion United Am Polizeihof 1 98574 Goldencity