Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger.
Anbei finden sie das neue Cannabisgesetz (CanG) gültig ab dem 01.04.2024
Offizielle Vorschrift zum Konsum/Besitz von Cannabis und ähnlichen Substanzen
Erlaubter Besitz
Konsumverbot
Bußgeldvorschriften
Strafvorschriften
Erlaubter Besitz
- Der Besitz in der Öffentlichkeit von bis zu 5 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum ist erlaubt
- Innerhalb eines Grundstückes ist es gestattet 1 Cannabispflanze oder Bis zu 3.000 Gramm Cannabis zu Besitzen.
Konsumverbot
Der Öffentliche Konsum von Cannabis ist verboten:
- In allen Staatlichen Einrichtungen
- Im Bereich des Krankenhauses
- Bei Öffentlichen Versammlungen
Bußgeldvorschriften
Ordnungswidrig handelt, wer:
- mehr als 250 Gramm Cannabis an einem Ort Besitz welcher nicht sein Grundstück ist
- Wer mehr als 1. Cannabis Pflanze besitzt jedoch nicht mehr als 3
- Cannabis an einen der oben genannten Orte besitzt oder Konsumiert (Konsumverbot)
Strafvorschriften
Mit einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe wird bestraft wer
- mehr als 3.000 Gramm Cannabis auf seinem Grundstück besitzt,
- Mehr als 4 Cannabispflanzen besitzt
- Cannabis nicht zum Eigenkonsum anbaut
- Mit Cannabis handelt
Gesetzesentwurf vom 01.04.2024 | Zoll United + Polizeiinspektion United Am Polizeihof 1 98574 Goldencity