Liebe Kollegen
Mit diesem Informationsschreiben möchten wir Ihnen mitteilen,
dass Sie nun hier den neuen Bußgeldkatalog finden.
1. Zu hohe Geschwindigkeit Innerorts
10 km/h → 300 € 11-15 km/h → 500 € 16-20 km/h → 700 € 21-25 km/h → 1.500 € 26-30 km/h → 1.800 € + 1 Punkt 31-40 km/h → 2.600 € + 1 Punkte 41-50 km/h → 4.000 € + 1 Punkte
2. Zu hohe Geschwindigkeit Außerorts
10 km/h → 200 € 11-15 km/h → 400 € 16-20 km/h → 600 € 21-25 km/h → 1.000 € 26-30 km/h → 1.500 € + 1 Punkt 31-40 km/h → 2.000 € + 1 Punkt 41-50 km/h → 3.200 € + 1 Punkt
3. Verkehrswidrige Straftaten (Rote Ampeln)
3.1 Einfacher Rotlichtverstoß (Ampel weniger als 1 Sekunde rot) ohne Gefährdung → 900 € mit Gefährdung → 2.000 € mit Sachbeschädigung → 2.400 € + 1 Punkte 3.2 Qualifizierter Rotlichtverstoß (Ampel mehr als 1 Sekunde lang rot) ohne Gefährdung → 2.000 € mit Gefährdung → 3.200 € + 1 Punkte mit Sachbeschädigung → 3.600 € + 1 Punkte
4. Halten und Parken
4.1 Halten an engen oder unübersichtlichen Stellen, in scharfen Kurven, auf Beschleunigungs- oder Verzögerungsstreifen, im Bereich von Fußgängerüberwegen sowie bis zu fünf Meter davor, an Taxiständen, bis zu zehn Meter vor Lichtzeichen und soweit es durch Markierungen, Lichtzeichen und Verkehrsschilder untersagt ist Strafe: 100 € mit Behinderung: 150 € Halten vor oder in Feuerwehrzufahrten Strafe: 200 € Halten in zweiter Reihe Strafe: 550 € mit Behinderung: 700 € 4.2 Parken an engen oder unübersichtlichen Stellen, in scharfen Kurven, auf Beschleunigungs- oder Verzögerungsstreifen, im Bereich von Fußgängerüberwegen sowie bis zu fünf Meter davor, an Taxiständen, bis zu zehn Meter vor Lichtzeichen und soweit es durch Markierungen, Lichtzeichen und Verkehrsschilder untersagt ist Strafe: 150 € mit Behinderung: 200 € Halten vor oder in Feuerwehrzufahrten Strafe: 250 € Halten in zweiter Reihe Strafe: 600 € mit Behinderung: 750 €
5. Illegale Autorennen
Sie veranstalten oder nahmen als Kraftfahrer an einem verbotenen Autorennen teil. Strafe: 3 Punkte + Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe, Fahrerlaubnisentzug - mit Gefährdung: 3 Punkte + Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe, Fahrerlaubnisentzug - mit Personenschaden: 3 Punkte + Freiheitsstrafe von 1 bis zu 10 Jahren; in minder schweren Fällen von 6 Monaten bis zu 5 Jahren; Fahrerlaubnisentzug
6. Unfall
liegengebliebenes Fahrzeug nicht abgesichert und als Hindernis kenntlich gemacht Strafe: 300 € als Unfallbeteiligter den Verkehr nicht gesichert oder bei Bagatellen nicht sofort beiseite gefahren Strafe: 300 € mit Sachbeschädigung: 350 € Unfallspuren beseitigt vor den notwendigen polizeilichen Feststellungen Strafe: 1.000 € unerlaubtes Entfernen vom Unfallort nach §142 StGB Strafe: 5.000 € + Strafe nach §142 StGB unterlassene Hilfeleistung Strafe: 1 Punkte + Strafe nach §323c StGB fahrlässige Tötung Strafe: 2 Punkte + Strafe nach §222 StGB fahrlässige Körperverletzung Strafe: 1 Punkte + Strafe nach §229 StGB
Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben, wenden Sie sich an die Presseabteilung.
Mit freundlichen Grüßen
Lukas Danger