Neuer Bußgeldkatalog

    • Offizieller Beitrag

    Liebe Kollegen


    Mit diesem Informationsschreiben möchten wir Ihnen mitteilen,

    dass Sie nun hier den neuen Bußgeldkatalog finden.


    1. Zu hohe Geschwindigkeit Innerorts

    10 km/h → 300 € 11-15 km/h → 500 € 16-20 km/h → 700 € 21-25 km/h → 1.500 € 26-30 km/h → 1.800 € + 1 Punkt 31-40 km/h → 2.600 € + 1 Punkte 41-50 km/h → 4.000 € + 1 Punkte

    2. Zu hohe Geschwindigkeit Außerorts

    10 km/h → 200 € 11-15 km/h → 400 € 16-20 km/h → 600 € 21-25 km/h → 1.000 € 26-30 km/h → 1.500 € + 1 Punkt 31-40 km/h → 2.000 € + 1 Punkt 41-50 km/h → 3.200 € + 1 Punkt



    3. Verkehrswidrige Straftaten (Rote Ampeln)

    3.1 Einfacher Rotlichtverstoß (Ampel weniger als 1 Sekunde rot) ohne Gefährdung → 900 € mit Gefährdung → 2.000 € mit Sachbeschädigung → 2.400 € + 1 Punkte 3.2 Qualifizierter Rotlichtverstoß (Ampel mehr als 1 Sekunde lang rot) ohne Gefährdung → 2.000 € mit Gefährdung → 3.200 € + 1 Punkte mit Sachbeschädigung → 3.600 € + 1 Punkte



    4. Halten und Parken

    4.1 Halten an engen oder unüber­sichtlichen Stellen, in scharfen Kurven, auf Beschleu­nigungs- oder Verzöge­rungs­streifen, im Bereich von Fußgänger­überwegen sowie bis zu fünf Meter davor, an Taxi­ständen, bis zu zehn Meter vor Licht­zeichen und soweit es durch Markie­rungen, Licht­zeichen und Verkehrs­schilder unter­sagt ist Strafe: 100 € mit Behinderung: 150 € Halten vor oder in Feuerwehrzufahrten Strafe: 200 € Halten in zweiter Reihe Strafe: 550 € mit Behinderung: 700 € 4.2 Parken an engen oder unüber­sichtlichen Stellen, in scharfen Kurven, auf Beschleu­nigungs- oder Verzöge­rungs­streifen, im Bereich von Fußgänger­überwegen sowie bis zu fünf Meter davor, an Taxi­ständen, bis zu zehn Meter vor Licht­zeichen und soweit es durch Markie­rungen, Licht­zeichen und Verkehrs­schilder unter­sagt ist Strafe: 150 € mit Behinderung: 200 € Halten vor oder in Feuerwehrzufahrten Strafe: 250 € Halten in zweiter Reihe Strafe: 600 € mit Behinderung: 750 €



    5. Illegale Autorennen

    Sie veranstalten oder nahmen als Kraftfahrer an einem verbotenen Autorennen teil. Strafe: 3 Punkte + Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe, Fahrerlaubnisentzug - mit Gefährdung: 3 Punkte + Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe, Fahrerlaubnisentzug - mit Personenschaden: 3 Punkte + Freiheitsstrafe von 1 bis zu 10 Jahren; in minder schweren Fällen von 6 Monaten bis zu 5 Jahren; Fahrerlaubnisentzug



    6. Unfall

    liegengebliebenes Fahrzeug nicht abgesichert und als Hindernis kenntlich gemacht Strafe: 300 € als Unfallbeteiligter den Verkehr nicht gesichert oder bei Bagatellen nicht sofort beiseite gefahren Strafe: 300 € mit Sachbeschädigung: 350 € Unfallspuren beseitigt vor den notwendigen polizeilichen Feststellungen Strafe: 1.000 € unerlaubtes Entfernen vom Unfallort nach §142 StGB Strafe: 5.000 € + Strafe nach §142 StGB unterlassene Hilfeleistung Strafe: 1 Punkte + Strafe nach §323c StGB fahrlässige Tötung Strafe: 2 Punkte + Strafe nach §222 StGB fahrlässige Körperverletzung Strafe: 1 Punkte + Strafe nach §229 StGB



    Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben, wenden Sie sich an die Presseabteilung.


    Mit freundlichen Grüßen

    Lukas Danger