Pakt zwischen dem Tanaka-Kartell und den Crips
Dieser Pakt dient der Festigung von Vertrauen, Zusammenarbeit und gegenseitiger Neutralität zwischen beiden Fraktionen. Ziel ist es, unnötige Konflikte zu vermeiden und ein stabiles Miteinander zu gewährleisten.
⚖️ Die folgenden Regelungen gelten ab sofort (24.08.2025).
§1 Allgemeine Bestimmungen
1. Neutralität
- Keine Überfälle, Raids, Provokationen, Geiselnahmen oder Kopfgelder gegeneinander.
2. Loyalität & Geheimhaltung
- Kein Verrat: Informationen oder Handlungen der jeweils anderen Fraktion dürfen nicht preisgegeben oder verraten werden („Kein 31er“).
3. Fahrzeuge
- Fahrzeuge der jeweils anderen Fraktion dürfen nicht entwendet werden.
4. Nichteinmischung
- Es ist untersagt, in laufende Situationen der jeweils anderen Fraktion einzugreifen.
5. Schutzgeldregelung
- Mitglieder, die Schutzgeld zahlen, dürfen nicht überfallen oder geraidet werden.
6. Geltungsbereich
- Der Pakt gilt für alle Mitglieder beider Fraktionen, unabhängig vom Rang.
- Bei Verstößen wird jedoch zwischen niedrig- und hochrangigen Mitgliedern differenziert.
§2 Verstöße & Beweise
1. Beweispflicht
- Jeder Verstoß muss mit eindeutigen Beweisen (z. B. Clip, Screenshot) nachgewiesen werden.
2. RP-Kontext
- Verstöße müssen im Rahmen des Rollenspiels (RP) erfolgen und nachvollziehbar sein.
3. Klärung
- Nach einem Verstoß findet ein klärendes Gespräch mit der jeweiligen Fraktionsleitung statt.
- Für hochrangige Mitglieder ist ein persönliches Gespräch verpflichtend.
- Bei Nicht-Mitgliedern (Externe) genügt eine Nachricht über Discord.
§3 Konsequenzen bei Verstößen
1. Nicht-Mitglieder (Externe)
- Ausschluss („Bloodout“).
2. Mitglieder
- Rückgabe des doppelten Warenwerts
- Fahrzeug Zerstörung: pauschal 100.000 €
- Fahrzeugbeschädigung: Reparaturkosten + pauschal 20.000 €
- Waffen: doppelter Marktwert
- Abgabe von Geld oder Waffen
- Sanktionen je nach Schwere des Verstoßes: Derank, Strike oder Rauswurf
- Die jeweilige Leitung geht im Zweifelsfall in Vorkasse, um entstandenen Schaden auszugleichen.
§4 Geltungsdauer & Kündigung
1. Inkrafttreten
- Dieser Pakt tritt mit sofortiger Wirkung (24.08.2025) in Kraft.
2. Kündigung
- Es gibt keine festgelegte Anzahl an Verstößen, die automatisch zur Auflösung führt.
- Beide Parteien können den Pakt einseitig oder beidseitig kündigen.
3. Befristung
- Der Pakt gilt bis zum 26.10.2025
- Danach findet ein gemeinsames Gespräch statt, um über die Fortführung der Zusammenarbeit zu entscheiden.