
[Changelog] Season 23 đ©ž Blutiger Winter âïž
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Sofort Aktiv:
[FIX] Man kann nun wieder durch eine Gasmaske sehen, wenn man sich innerhalb der Gaswolke befindet.
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Sofort Aktiv:
[FIX] Als Staatsbeamter kann man mit /dropweapon keine Waffen mehr fallenlassen
[FIX] Der VerstÀrkungspunkt funktioniert wieder
[FIX] Notrufe im Handy funktionieren wieder
[FIX] Der Cooldown ĂŒber dem Banktresor ist gut sichtbar (Cooldown war teils in der TĂŒr)
[FIX] Der AusrĂŒstungswagen hat keine Kollision mehr beim Hochheben, um Prop Climp zu vermeiden
[FIX] Man kann sich mit dem LED-Screen nicht mehr in die Luft heben -
Sofort Aktiv:
[FIX] Man kann nun wieder Bewusstlose auf Liegen und Krankenbetten legen
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Folgende Fahrzeuge werden erstmal nicht funktionieren, weil wir ein Muster sehen, die Crashes verursachen.
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Sofort Aktiv:
[RegelÀnderung] §4 (3) Du darfst Worldprops und Map-Props als Deckung benutzen, aber nicht, wenn sie in einer Basis mit Props eingebaut sind.
[NEUE Regel] §9 (5) Wenn eine RP-Situation bereits lÀuft (z. B. ein Raid oder ein Bankraub), darfst du nicht nachtrÀglich daran teilnehmen, wenn du gerade neu in den Beruf gewechselt bist.
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Sofort Aktiv:
[ĂNDERUNG] Das Gehalt der Staatsbeamten ist nun nicht mehr davon abhĂ€ngig, ob GenĂŒgend Geld in der Staatskasse vorhanden ist.
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Ab 27.02.2025
[ĂNDERUNG] Der Enterhaken der Bandidos Sniper Klasse ist erst ab Rang 8 verfĂŒgbar, dafĂŒr die AWM als Jobwaffe schon ab Rang 6
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Sofort Aktiv:
[RegelĂ€nderung] §10 (8) Um einen uniformierten Polizeibeamten auszurauben, bedrohen oder als Geisel nehmen zu dĂŒrfen, muss man mindestens einer mehr sein. (1 Polizist = 2 Kriminelle, 2 Polizisten = 3 Kriminelle, usw.) (Gilt nicht, wenn ein Zivilpolizist seine Deckung auffliegen lassen hat). (Ausnahme: ein Staatsbeamter bedroht einen Staatsbeamten)
[NEUE Regel] §4 (24) Rerverse Fading Doors sind in Basen untersagt.[NEU] Mit "!befehle" kann man InGame nun auf eine Liste mit allen User-Commands weitergeleitet werden.
Ab 02.03.2025
[Ănderung] Der Geheimagent kann nun auf TĂŒren von Staatsbeamten zugreifen.