Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger.
Anbei sende ich Ihnen die Allgemeinverfügung im Bereich der Bandidos Hood. Gültig ab 15.09-Unbefristet
Die Polizeiinspektion United behält sich vor die Maßnahmen stück für stück zu ergänzen!
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Anhang: 1x Allgemeinverfügung
Polizeiliche Allgemeinverfügung der Polizeiinspektion United
Aktenzeichen: 2024/PA/002
Gültig ab: 15. September 2024
Gültigkeitsbereich: "Bandidos Hood"
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinverfügung gilt ausschließlich für den Bereich "Bandidos Hood" und Ihre anliegenden Straßen
2. Verbot des Mitführens von Waffen gem. WaffG – auch mit Lizenz
Im Bereich "Bandidos Hood" ist das Mitführen jeglicher Art von Waffen gemäß dem Waffengesetz (WaffG) verboten. Dieses Verbot gilt uneingeschränkt, unabhängig davon, ob eine waffenrechtliche Erlaubnis (z. B. Waffenbesitzkarte, Waffenschein oder Sondergenehmigungen) vorliegt.
Das Verbot umfasst insbesondere:
- Schusswaffen aller Art (einschließlich nachgebildeter oder scheinbarer Waffen)
- Elektroschockgeräte, Pfefferspray und ähnliche Gegenstände
- Sonstige Waffen gemäß WaffG
Zusätzlich sind auch folgende Gegenstände verboten:
- Waffenähnliche Gegenstände: Alle Gegenstände, die äußerlich einer Waffe ähneln, auch wenn sie nicht als Waffe im Sinne des WaffG klassifiziert sind.
- Waffenähnliche Werkzeuge: Werkzeuge, die aufgrund ihrer Beschaffenheit oder Verwendung als Waffe eingesetzt werden können, sind ebenfalls vom Verbot erfasst.
Rechtsgrundlage:
§ 1 Abs. 2 WaffG, §§ 2, 42 WaffG
3. Verbot des Besitzes und Mitführens von Schutz- und Trutzwaffen
Zusätzlich ist im Geltungsbereich dieser Allgemeinverfügung das Mitführen von Schutz- und Trutzwaffen jeglicher Art verboten. Dies umfasst insbesondere:
- Schutzwesten: Das Tragen von Schutzwesten, unabhängig davon, ob sie stich- oder schusssicher sind.
- Masken: Das Tragen von Masken, die dazu geeignet sind, das Gesicht zu verdecken oder Schutz vor Tränengas oder anderen Reizstoffen zu bieten.
- Helme und ähnliche Schutzgegenstände: Jegliche Gegenstände, die zum Schutz vor Angriffen oder zur Vermeidung der Identifizierung dienen.
4. Verbot des Besitzes und Mitführens von Substanzen gem. BtMG
Im Bereich "Bandidos Hood" ist ebenfalls der Besitz und das Mitführen von Betäubungsmitteln nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) strikt untersagt. Dies umfasst alle Substanzen, die in den Anlagen I bis III des BtMG aufgelistet sind, sowie neue psychoaktive Substanzen (NPS).
Das Verbot betrifft:
- Betäubungsmittel gemäß den Anlagen I bis III des BtMG
- Jegliche Form von illegalen Drogen und Rauschmitteln, unabhängig von der Menge
Gemäß dieser Allgemeinverfügung wird im Bereich der Bandidos Hood das Gesetz über Anbau und Besitz von Cannabis (CanG) außer kraft gesetzt!
Rechtsgrundlage:
§ 1 Abs. 1 BtMG, §§ 29, 33 BtMG
5. Ausnahmen für Polizeikräfte und Zollbehörden
Von dem Verbot des Mitführens von Waffen sind Polizeikräfte sowie Zollbehörden ausdrücklich ausgenommen. Diese dürfen im Rahmen ihrer dienstlichen Aufgaben im Bereich "Bandidos Hood" Waffen führen und einsetzen. Dies umfasst:
- Uniformierte und zivile Polizeikräfte
- Spezialeinheiten der Polizei
- Zollbeamte im Rahmen ihrer hoheitlichen Aufgaben
Die Spezialeinsatzkräfte (SEK) werden die Polizeiinspektion United bei der Durchsetzung dieser Allgemeinverfügung unterstützen. Sie sind befugt, im Rahmen der Gefahrenabwehr und der Durchsetzung von Sicherheitsmaßnahmen Waffen zu tragen und bei Gefahr einzusetzen.
6. Maßnahmen zur Gefahrenabwehr
Zur Durchsetzung dieser Allgemeinverfügung und zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung werden folgende Maßnahmen umgesetzt:
- Aufklärung: Die Polizeiinspektion United wird verstärkt Informationskampagnen durchführen, um die Bevölkerung über das Waffen- und Drogenverbot sowie das Verbot von Schutz- und Trutzwaffen aufzuklären.
- Kontrollstellen: Im Bereich "Bandidos Hood" werden temporäre Kontrollstellen eingerichtet, an denen Personen- und Fahrzeugkontrollen durchgeführt werden, um die Einhaltung dieser Allgemeinverfügung sicherzustellen.
- Gefahrenabwehrende Identitätskontrollen: Die Polizei ist befugt, auch unverdächtige Personen einer Identitätskontrolle zu unterziehen, um Verstöße gegen das Waffen- und Drogenverbot sowie das Verbot von Schutz- und Trutzwaffen festzustellen.
Rechtsgrundlage:
§ 163b StPO (Identitätsfeststellung), § 12 PolG (Gefahrenabwehrende Maßnahmen)
7. Zuwiderhandlungen
Zuwiderhandlungen gegen diese Allgemeinverfügung werden straf- und ordnungsrechtlich geahndet. Insbesondere wird auf die Strafvorschriften des WaffG (§§ 52, 53) und des BtMG (§§ 29-37) hingewiesen.
Mögliche Konsequenzen umfassen:
- Geldstrafen und Freiheitsstrafen
- Beschlagnahmung von verbotenen Gegenständen
- Weitere ordnungsrechtliche Maßnahmen, wie etwa die Verweisung aus dem Gebiet
8. Inkrafttreten und Dauer
Diese Allgemeinverfügung tritt am 15. September 2024 in Kraft und gilt unbefristet für das Gebiet "Bandidos Hood". Die Polizeiinspektion United behält sich vor, die Dauer der Allgemeinverfügung je nach Sicherheitslage anzupassen.
Polizeiinspektion United
i.A.
Ltd. Polizeidirektor Odin Klops
Die Polizeidirektion
Information:
Das Mitführen von Waffen ist auch für Personen mit gültiger Lizenz untersagt. Ausgenommen sind jedoch Polizeikräfte, Zollbeamte und Spezialeinheiten (SEK), die im Rahmen ihrer dienstlichen Aufgaben Waffen führen dürfen. Das SEK unterstützt die Polizei bei der Durchsetzung dieser Allgemeinverfügung.