Fabian Varox
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Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich Einspruch gegen die Beschwerde von Herr Boss ein. Herr Boss hatte ja schon bereits eine
Beschwerde gegen Herr Jauch eingelegt. Da aber Herr Boss weder aussagekräftige Beweise weder noch Zeugen
hat, hat seine Anschulden keinen Bestand. Auch ist die geforderte Summe sowie das Strafmaß gegen Herr Jauch
völlig übertrieben. Daher bitte ich um ein Gespräch mit dem Beschwerdeabteilungsleiter Herr Marcel Wegner.
MfG,
Fabian Varox
Polizeirat